Entgelte für Freiflächen
Für die Nutzung von Freiflächen werden nachstehende Entgelte erhoben (zzgl. Mwst.). Bei mehrtägigen Veranstaltungen beträgt das Entgelt für den Folgetag jeweils 50% des Entgelts für den ersten Veranstaltungstag.
Freifläche | Fläche in qm | priv./gewerbl. Veranstaltungen | nichtkommerzielle Veranstaltungen |
---|---|---|---|
Großer Schlosshof | 2.600 | 1200,00 | 600,00 |
Kleiner Schlosshof | 600 | 600,00 | 300,00 |
Agnesgarten | 1.500 | 800,00 | 400,00 |
Teehauswiese im Schlosspark |
4.000 | 800,00 | 400,00 |
Das Entgelt für einen Vor- bzw. Nachbereitungstag beträgt jeweils 100,00€ (private-/ gewerbliche Veranstaltungen) bzw. 50,00€ (nichtkommerzielle Veranstaltung). Anfallende Nebenkosten werden zusätzlich erhoben
Entgelte für Einzelflächen
Gegenstand sind hier im Besonderen Verkaufs- und Versorgungsstände, soweit diese nicht bei „Freiflächen” (oben) enthalten sind. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Nebenkosten.
Freiflächen | Fläche in qm | Entgelt in EUR (zzgl. Mwst.) |
---|---|---|
Einzelstand ohne zugeordnete Sitzfläche | max. 20 | 150,00 |
Einzelstand mit zugeordneter Sitzfläche | max. 50 | 200,00 |
Angaben für einen Veranstaltungstag (max. 18h), inkl. bis 1 Tag Vor- und Nachbereitung.
Die Angaben sind ein Auszug aus der Entgeltordnung des Eigenbetriebs Residenzschloss Altenburg und teilweise gekürzt dargestellt.